Weil er im Streit um den gemeinsamen Hund seine Freundin erstochen hat, ist ein 43-Jähriger aus dem nordhessischen Witzenhausen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Kasseler Landgericht sprach den drogenabhängigen Mann am Donnerstag des Totschlags schuldig. Mit dem Urteil blieb die Schwurgerichtskammer knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf acht Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen von einem Unglücksfall gesprochen und Freispruch verlangt.
„Der Tod war tragisch", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze in der Urteilsbegründung. „Aber es war kein Unfall." Der Angeklagte habe seiner 36 Jahre alten Freundin vor knapp einem Jahr absichtlich ein Brotmesser in die Brust gerammt - aus Wut über einen Streit um den Schäferhund des Paares.
Der Angeklagte war von dem Tier am Tattag mehrfach gebissen und schwer verletzt worden. Dennoch wollte die Frau den Schäferhund unbedingt behalten. „Er wurde von seiner Freundin praktisch unter den Hund gestellt", sagte Mütze. „In dem Moment war seine Verärgerung so groß, dass er bewusst zugestochen hat." Gegen den Tötungswillen des Mannes spreche auch nicht, dass er unmittelbar nach der Tat selbst Polizei und Notarzt alarmierte.
Bei Kritik leicht gekränkt
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem 43-Jährigen, der bereits seit seiner Jugend Drogen nimmt und zeit seines Lebens kaum je einer geregelten Arbeit nachgegangen ist, unter anderem eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung" bescheinigt: Er habe ein so geringes Selbstwertgefühl, dass ihn schon leise Kritik schwer kränke. Das wurde der Getöteten nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer zum Verhängnis.
Den Tod der ebenfalls drogenabhängigen Frau hatte die Polizei live mithören können: Als am Abend des 8. November 2010 der Notruf der 36-Jährigen einging, war im Hintergrund deutlich die Stimme ihres Lebensgefährten zu hören: „Ich bring dich um!" Die Aufnahme des Anrufs, bei dem wenige Sekunden nach der Drohung der Todesschrei der Frau zu hören war, wurde auch in der Verhandlung vorgespielt.
Dennoch hatte der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Nicht seiner Freundin, sondern allein dem Schäferhund hätten die Worte gegolten, behauptete der Mann. Gestorben sei die 36-Jährige, weil sie selbst das Messer gegen sich gerichtet habe und dann mit ihm zusammengestoßen sei - als er vergeblich versucht habe, ihr die Waffe zu entwinden.
Täter stand unter Drogen
Warum die Frau gleichzeitig die Polizei angerufen hatte, konnte der Angeklagte jedoch nicht erklären. „Das passt vorne und hinten nicht", befand darum Staatsanwalt Lars Bölter und stufte die Darstellung des 43-Jährigen als „dreiste Riesenfrechheit" ein. Verteidiger Bernd Schubert hingegen beharrte auf der Unschuld seines Mandanten und versuchte dies unter anderem mit den Verletzungen zu belegen, die der Hund dem Angeklagten zugefügt hatte. Weil ihm das Tier auch den Daumen gebrochen habe, hätte der Mann ein Messer gar nicht mehr halten können: „Nach einem solchen Biss bewegt niemand mehr freiwillig seinen Arm", sagte der Anwalt. „Da bewegt man sich nur noch ins Krankenhaus."
Das Gericht aber wollte dem nicht folgen: Die Schmerzen des Angeklagten seien stark gedämpft gewesen, weil er an jenem Tag neben Alkohol und Methadon auch noch 40 Schmerztabletten intus gehabt habe. Gleichwohl wirkte es sich strafmildernd aus, dass der 43-Jährige bei der Bluttat unter Drogen gestanden hatte. Im Zusammenspiel mit den Persönlichkeitsstörungen führe das zu einer verminderten Schuldfähigkeit, entschied das Gericht.
rsitzende Richter Volker Mütze in der Urteilsbegründung. „Aber es war kein Unfall." Der Angeklagte habe seiner 36 Jahre alten Freundin vor knapp einem Jahr absichtlich ein Brotmesser in die Brust gerammt - aus Wut über einen Streit um den Schäferhund des Paares.
Der Angeklagte war von dem Tier am Tattag mehrfach gebissen und schwer verletzt worden. Dennoch wollte die Frau den Schäferhund unbedingt behalten. „Er wurde von seiner Freundin praktisch unter den Hund gestellt", sagte Mütze. „In dem Moment war seine Verärgerung so groß, dass er bewusst zugestochen hat." Gegen den Tötungswillen des Mannes spreche auch nicht, dass er unmittelbar nach der Tat selbst Polizei und Notarzt alarmierte.
Bei Kritik leicht gekränkt
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem 43-Jährigen, der bereits seit seiner Jugend Drogen nimmt und zeit seines Lebens kaum je einer geregelten Arbeit nachgegangen ist, unter anderem eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung" bescheinigt: Er habe ein so geringes Selbstwertgefühl, dass ihn schon leise Kritik schwer kränke. Das wurde der Getöteten nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer zum Verhängnis.
Den Tod der ebenfalls drogenabhängigen Frau hatte die Polizei live mithören können: Als am Abend des 8. November 2010 der Notruf der 36-Jährigen einging, war im Hintergrund deutlich die Stimme ihres Lebensgefährten zu hören: „Ich bring dich um!" Die Aufnahme des Anrufs, bei dem wenige Sekunden nach der Drohung der Todesschrei der Frau zu hören war, wurde auch in der Verhandlung vorgespielt.
Dennoch hatte der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Nicht seiner Freundin, sondern allein dem Schäferhund hätten die Worte gegolten, behauptete der Mann. Gestorben sei die 36-Jährige, weil sie selbst das Messer gegen sich gerichtet habe und dann mit ihm zusammengestoßen sei - als er vergeblich versucht habe, ihr die Waffe zu entwinden.
Täter stand unter Drogen
Warum die Frau gleichzeitig die Polizei angerufen hatte, konnte der Angeklagte jedoch nicht erklären. „Das passt vorne und hinten nicht", befand darum Staatsanwalt Lars Bölter und stufte die Darstellung des 43-Jährigen als „dreiste Riesenfrechheit" ein. Verteidiger Bernd Schubert hingegen beharrte auf der Unschuld seines Mandanten und versuchte dies unter anderem mit den Verletzungen zu belegen, die der Hund dem Angeklagten zugefügt hatte. Weil ihm das Tier auch den Daumen gebrochen habe, hätte der Mann ein Messer gar nicht mehr halten können: „Nach einem solchen Biss bewegt niemand mehr freiwillig seinen Arm", sagte der Anwalt. „Da bewegt man sich nur noch ins Krankenhaus."
Das Gericht aber wollte dem nicht folgen: Die Schmerzen des Angeklagten seien stark gedämpft gewesen, weil er an jenem Tag neben Alkohol und Methadon auch noch 40 Schmerztabletten intus gehabt habe. Gleichwohl wirkte es sich strafmildernd aus, dass der 43-Jährige bei der Bluttat unter Drogen gestanden hatte. Im Zusammenspiel mit den Persönlichkeitsstörungen führe das zu einer verminderten Schuldfähigkeit, entschied das Gericht.
Quelle: http://www.fr-online.de/rhein-main/landgericht-kassel-tod-einer-tierfreundin,1472796,10921430.html
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 02. Oktober 2011 um 08:53 Uhr






